Fragen zu Wertpapieren

Montag - Freitag 09:00-17:00

Schnelleinstieg

Länderauswahl

Unser Nachhaltig-keitsansatz

Research Detail

03.05.2021 / Erste Group Research

Poland Weekly Focus | Rate hikes on the horizon?


MPC meeting should bring no change to the dovish stance of the National Bank of Poland and target rate should stay stable at 0.1%. However, surging prices and expected economic rebound could force NBP to start policy normalization. We expect up to two hikes in late 2H22.

May 5 | Central bank to keep target rate flat at 0.1%. We expect the National Bank of Poland to remain unaffected by the jump in headline inflation in April and to keep monetary policy unchanged at this week’s MPC meeting. In our view, the NBP will continue to stress that the current increase in inflation is temporary and driven by non-core items that are outside the scope of monetary policy. Furthermore, Governor Glapinski will likely reiterate that the economy needs to first fully recover in order to withdraw monetary support, appealing to major central banks’ stances. However, rising price pressure coupled with expected strong economic rebound might soon become troublesome for the central bank and we think that the NBP will likely begin to normalize monetary conditions in 2H22. We expect the MPC to deliver up to two hikes starting from 3Q22 and to raise the target rate to 0.5% by the end of the year.

Bond market drivers | 10Y yield soared to 1.7%. Over the course of the week, the 10Y Polish yield jumped by 20bp to 1.7%, despite the central bank buying PLN 5bn in Treasuries and state-guaranteed papers. The increase was driven by local factors as well as core market developments. This week, the MinFin will hold a switch auction, while a regular bond auction with supply of PLN 4-7bn is scheduled for May 21. As of the end of April, Poland had already covered 65% of this year’s borrowing needs. Moreover, the development bank BGK will tap the bond market twice this month on May 10 and May 24. Issuance on the international market cannot be ruled out. Separately, the central bank will hold two QE operations (May 12 and May 26), while more purchases cannot be ruled out.

FX market drivers | EURPLN moved below 4.55 Last week’s decision of the ECJ on CHF loans did not bring much clarity on the issue and it remains up to the local Supreme Court to provide legal guidance on the matter. The Supreme Court ruling scheduled for May 7 and May 11 could be decisive. Until then, we could see increased volatility on the part of the zloty. The strong appreciation of the US dollar did not weigh on the zloty, which also went stronger last week. This week, the National Bank of Poland meeting should not have any strong impact on the currency, as it will wait for the first CHF ruling at the end of the week.

PDF Download Download PDF (213kB)

Allgemeine Informationen

AutorErste Group Research
Datum03.05.2021
Spracheen
ProduktnameCEE Country Update
Thema im FokusMakro und Zinsen
Volkswirtschaft im FokusPolen
Währung im FokusPolnischer Zloty
Sektor im Fokus-
Download




Ablehnen
Akzeptieren

Wir verwenden Cookies und Analysesoftware, um unsere Website möglichst benutzerfreundlich zu gestalten und Ihnen passende Services anzubieten. Wenn Sie akzeptieren, stimmen Sie der Verwendung zu. Für weitere Informationen klicken Sie auf unsere Datenschutzbestimmungen.

INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER / KONSUMENTEN

Alle auf dieser und den nachfolgend verlinkten Internetseiten (gemeinsam „Internetseiten“) von der Erste Group Bank AG oder eines Unternehmens ihrer Kreditinstitutsgruppe (gemeinsam „Erste Group“) angebotenen Informationen, Materialien und Dienstleistungen bezüglich Finanzinstrumenten und Wertpapieren sind ausschließlich für Investoren bestimmt, die nicht einer rechtlichen Verkauf- oder Kaufbeschränkung unterliegen (die „interessierte Partei“)

Die Veröffentlichung und Verteilung von Informationen sowie das Anbieten und Verkaufen von den auf den Internetseiten beschriebenen Produkten und Dienstleistungen sind in einigen Staaten gesetzlich verboten. Aus diesem Grund dürfen Personen in Ländern, in denen die Veröffentlichung sowie der Kauf und Verkauf der auf diesen Internetseiten beschriebenen Produkten und Dienstleistungen gesetzlich nicht erlaubt ist, nicht auf die Internetseiten zugreifen und/oder die auf den Internetseiten dargestellten Produkte erwerben.

Weder die Erste Group noch Dritte dürfen insbesondere US-Staatsangehörigen oder in den USA ansässigen Personen und „U.S. Personen“ (gemäß der Definition in der Verordnung S nach dem US Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung) den Zugang zu den Internetseiten gewähren und ihnen die Produkte anbieten. Daher ist der Vertrieb und Weitervertrieb der Informationen, Materialien und Produkten in den USA oder in einem anderen Staat, in dem es nicht vom anwendbaren Recht erlaubt ist, sowie an deren Staatsbürgern oder in diesen Ländern ansässigen Personen verboten. Die auf den Internetseiten angegebenen Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem US Securities Act von 1933 registriert. Der Handel mit diesen Wertpapieren wurde nicht für die Zwecke des US Commodities Exchange Act von 1936 genehmigt. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere u.a. nicht innerhalb der USA oder für und auf Rechnung einer U.S. Person angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

Die interessierte Partei ist allein verantwortlich zu prüfen, ob sie über eine Zugriffsberechtigung zu den Internetseiten gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften verfügt. Die Erste Group ist nicht für die Verbreitung des Inhalts der Internetseiten an Personen oder Organisationen, die falsche Angaben über ihre Rechte auf Zugang zu den Internetseiten abgegeben haben, verantwortlich. Die Erste Group ist daher nicht haftbar für jegliche Ansprüche oder Schäden, die sich aus dem unberechtigten Zugriff oder Lesen der Internetseiten ergeben können.

Durch Zustimmung zu dieser Information bestätigt die interessierte Partei, dass
(i) sie diese Information und den Disclaimer gelesen, verstanden und akzeptiert hat;
(ii) sie sich selbst über alle möglichen rechtlichen Beschränkungen informiert hat und gewährleistet, dass gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften der Zugang zu den Internetseiten für sie weder beschränkt noch verboten ist; und
(iii) sie den Inhalt der Internetseiten nicht einer Person verfügbar macht, die nicht zum Zugriff auf die Internetseiten berechtigt ist.