Fragen zu Wertpapieren

Montag - Freitag 09:00-17:00

Schnelleinstieg

Länderauswahl

Unser Nachhaltig-keitsansatz

Belgien - Märkte nach Region

29.11.2022 / Erste Group Research
Hungary: EC to block some Cohesion funds

Hungary: EC to block some Cohesion funds


In the dispute between Hungary and the European Commission, it should be made clear at the start that there are two parallel processes underway. The first is about cohesion funds, which are subject to being frozen. Cohesion funds are part of regular EU funds within the 2021-2027 budgeting period and have been assigned to every country. Secondly, there is a Recovery and Resilience Facility (RRF funds) that comes on top of regular EU funds within the budgeting period and are granted independently of regular EU funds. RRF funds are divided into grants and loans. Both Hungary and Poland have had the Cohesion funds allocated. Furthermore, Poland has had its Recovery Plan accepted, but needs to meet milestones to receive payments. Hungary is still waiting for its Recovery Plan to be accepted in order to have access to RRF. If it is not approved by the end of this year, 70% of RRF allocations would disappear forever for Hungary.

Part of the Cohesion funds can be frozen until the situation is solved. This dispute could go far beyond the year-end, but if progress is reached, the funds can be unfrozen later. In the dispute over having the Cohesion funds frozen, EUR 7.5bn is at risk. It should be kept in mind that not all funds will be blocked. This EUR 7.5bn is approx. 30% of the EUR 22.5bn in Cohesion funds granted to HU in the 2021-2027 budgeting period.

Hungary should be able to access the remaining EUR 14-15bn part of the Cohesion funds. The Commission has to approve the so-called Partnership Agreement at first, but in principle, it would not be blocked by the Commission and Council's suspension decision. In addition, a significant amount of agricultural funds were approved by the EC in November. Therefore, more than half of the available funds (graph below) are secured for the country. Furthermore, at this point, Hungary is still smoothly receiving payments from the previous 2014-2020 budget. Hungary is still waiting for approx. EUR 5bn altogether from the previous budgeting period, of which EUR 3.5bn is expected for 2023.


PDF Download Download PDF (252kB)

General information

AutorErste Group Research
Datum29.11.2022
ProdukttypMonats-/ Quartals-Reports
ProduktnameCEE Economies Special Report
Thema im FokusMakro und Zinsen, Währungen
Spracheen
Marktkapitalisierung-
VerfügbarkeitAll [1]
Download




Ablehnen
Akzeptieren

Wir verwenden Cookies und Analysesoftware, um unsere Website möglichst benutzerfreundlich zu gestalten und Ihnen passende Services anzubieten. Wenn Sie akzeptieren, stimmen Sie der Verwendung zu. Für weitere Informationen klicken Sie auf unsere Datenschutzbestimmungen.

INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER / KONSUMENTEN

Alle auf dieser und den nachfolgend verlinkten Internetseiten (gemeinsam „Internetseiten“) von der Erste Group Bank AG oder eines Unternehmens ihrer Kreditinstitutsgruppe (gemeinsam „Erste Group“) angebotenen Informationen, Materialien und Dienstleistungen bezüglich Finanzinstrumenten und Wertpapieren sind ausschließlich für Investoren bestimmt, die nicht einer rechtlichen Verkauf- oder Kaufbeschränkung unterliegen (die „interessierte Partei“)

Die Veröffentlichung und Verteilung von Informationen sowie das Anbieten und Verkaufen von den auf den Internetseiten beschriebenen Produkten und Dienstleistungen sind in einigen Staaten gesetzlich verboten. Aus diesem Grund dürfen Personen in Ländern, in denen die Veröffentlichung sowie der Kauf und Verkauf der auf diesen Internetseiten beschriebenen Produkten und Dienstleistungen gesetzlich nicht erlaubt ist, nicht auf die Internetseiten zugreifen und/oder die auf den Internetseiten dargestellten Produkte erwerben.

Weder die Erste Group noch Dritte dürfen insbesondere US-Staatsangehörigen oder in den USA ansässigen Personen und „U.S. Personen“ (gemäß der Definition in der Verordnung S nach dem US Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung) den Zugang zu den Internetseiten gewähren und ihnen die Produkte anbieten. Daher ist der Vertrieb und Weitervertrieb der Informationen, Materialien und Produkten in den USA oder in einem anderen Staat, in dem es nicht vom anwendbaren Recht erlaubt ist, sowie an deren Staatsbürgern oder in diesen Ländern ansässigen Personen verboten. Die auf den Internetseiten angegebenen Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem US Securities Act von 1933 registriert. Der Handel mit diesen Wertpapieren wurde nicht für die Zwecke des US Commodities Exchange Act von 1936 genehmigt. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere u.a. nicht innerhalb der USA oder für und auf Rechnung einer U.S. Person angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

Die interessierte Partei ist allein verantwortlich zu prüfen, ob sie über eine Zugriffsberechtigung zu den Internetseiten gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften verfügt. Die Erste Group ist nicht für die Verbreitung des Inhalts der Internetseiten an Personen oder Organisationen, die falsche Angaben über ihre Rechte auf Zugang zu den Internetseiten abgegeben haben, verantwortlich. Die Erste Group ist daher nicht haftbar für jegliche Ansprüche oder Schäden, die sich aus dem unberechtigten Zugriff oder Lesen der Internetseiten ergeben können.

Durch Zustimmung zu dieser Information bestätigt die interessierte Partei, dass
(i) sie diese Information und den Disclaimer gelesen, verstanden und akzeptiert hat;
(ii) sie sich selbst über alle möglichen rechtlichen Beschränkungen informiert hat und gewährleistet, dass gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften der Zugang zu den Internetseiten für sie weder beschränkt noch verboten ist; und
(iii) sie den Inhalt der Internetseiten nicht einer Person verfügbar macht, die nicht zum Zugriff auf die Internetseiten berechtigt ist.